FEUERVERZINKEN
01 | 2018

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Fahrradpark-

Systeme planen

DIN 79008 berücksichtigen

Feuerverzinkte Doppelstockparker haben sich als Parksysteme für Fahrräder seit langem bewährt.

Wer Fahrradparksysteme ausschreibt, plant oder fertigt, der muss die seit Mai 2016 gültige DIN 79008 „Stationäre Fahrradparksysteme“ berücksichtigen. Die Norm regelt in Teil 1 Anforderungen und in Teil 2 Prüfungen für stationäre Fahrradparksysteme und gilt für Fahrradparksysteme im öffentlichen und im privaten Bereich.

Hinsichtlich der für Fahrradparksysteme verwendbaren Werkstoffe definiert DIN 79008-1 klare Anforderungen. Die Wahl der Werkstoffe und ihre Verwendung müssen in Einklang mit geltenden Europäischen Normen stehen. Zur Vermeidung toxischer Risiken empfiehlt die Norm eine erhöhte Beachtung auf Oberflächenanstriche zu legen.

Stückverzinkter Stahl ist korrosionsbeständig

DIN 79008-1 schreibt vor, dass Metallteile gegen atmosphärische Einflüsse und kathodische Korrosion zu schützen sind. Dieser Schutz muss mindestens einer Belastung gemäß Korrosivitätskategorie C3 entsprechen, das heißt einer mittleren Korrosionsbelastung. Für den Fall, dass das Fahrradparksystem einer höheren Belastung ausgesetzt ist und sich beispielsweise im Küstenbereich von Nord- und Ostsee befindet, muss ein höherer Korrosionsschutz, z. B. gemäß Korrosivitätskategorie C4, nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang macht DIN 79008-1 die Anmerkung, dass feuerverzinkter Stahl nach DIN EN ISO 1461 als korrosionsbeständig gilt.

Hinsichtlich der Ausführung macht die Norm Vorgaben mit dem Ziel das Verletzungsrisiko von Nutzern der Parksysteme zu minimieren. So sollen z.B. spitze und scharfkantige Bauteile sowie Fangstellen für Kopf, Hals und Finger vermieden werden.

In Bezug auf die Stand- und Lagesicherheit von Fahrradparksystemen verweist DIN 79008-1 auf andere Regelwerke wie Eurocode 1 für Tragwerke und Eurocode 3 für Stahlbauten.