FEUERVERZINKEN
02 | 2016
Einfacher und
anwenderfreundlicher
DASt-Richtlinie 022 wurde überarbeitet
Seit dem Jahr 2009 ist die DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen verbindlich anzuwenden. Im Juni 2016 wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt) die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 veröffentlicht. Sie enthält praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C. Bisherige zusätzliche Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt wie bisher für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Dies sind neben „schweren“ Stahlkonstruktionen auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer oder Carports sowie kleinere Metallbauartikel, beispielsweise Absturzsicherungen. Die DASt-Richtlinie 022 muss zudem angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken (z.B. ZTV-ING) darauf Bezug genommen wird.
Die wichtigsten Änderungen und Vereinfachungen
der neuen „DASt 022” im Überblick:
- Die DASt-Richtlinie 022 wurde an die Erfordernisse der EN 1090 angepasst. So ist die maximale Oberflächenhärte von Schnittflächen nun beispielsweise nach EN 1090 zu fertigen.
- Im Bereich der Konstruktions- und Detailklassen wurde das Spektrum der verwendbaren Stahlwerkstoffe um den Werkstoff S500 erweitert. Die DASt-Richtlinie 022 gilt nun für S235, S275, S355, S420, S450, S460 und S500 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219. Zudem wurde die Anzahl der relevanten Details der Detailklassen verringert.
- Die alte DASt-Richtlinie 022 beschränkte den Kaltumformgrad vor dem Feuerverzinken auf kleiner als 2 Prozent. Diese Beschränkung wurde aufgehoben. Es sind nur noch die Mindestbiegeradien nach DIN EN 10025 und DIN EN 10219 in Abhängigkeit der eingesetzten Stahlsorte und Materialdicke zu beachten.
- Vereinfachende Überarbeitung der Grundsätze für konstruktive Gestaltung und Fertigung: Hervorzuheben ist hier, dass nun durch die Möglichkeit eines rechnerischen Nachweises für die kontrollierte Ausdehnung von Fachwerkkonstruktionen und Vierendeelträgern die Verfahrensprüfung für derartige Stahlbauteile entfallen kann. Die Verpflichtung zur Verfahrensprüfung entfällt zudem an schlaggeschnittenen Kanten untergeordneter Bauteile eines Tragwerkes, wie beispielsweise Fußplatten, Steifen oder Anschlussbleche.
- Das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C ist nun ebenfalls möglich.
- Feuerverzinkereien, die gemäß DASt-Richtlinie 022 verzinken, können den Mindestflussmittelgehalt bei der Vorbehandlung zum Feuerverzinken auf 350 g/l reduzieren.
Fazit
Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 schafft ein Fülle von Vereinfachungen für Stahl- und Metallbaukonstruktionen und gilt nun auch für Verzinkungstemperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie unter www.dast022.de
Das vereinfachte Nachweisverfahren gemäß DASt-Richtlinie 022
Bei der überarbeiteten DASt-Richlinie haben sich die Zuständigkeiten (Tabelle) und die Vorgehensweise hinsichtlich des vereinfachten Nachweisverfahren nicht geändert. Der Auftraggeber, beispielsweise der Planer, Stahl- und Metallbauer oder Schlosser, hat die Bestellspezifikation auszufertigen. Was auf den ersten Blick kompliziert erscheint, ist kein echtes Problem, wenn man schrittweise vorgeht:
1. Schritt: Einstufung in die Konstruktionsklasse
Es werden drei Konstruktionsklassen unterschieden, die mittels einfacher Bauteil- bzw. Werkstoffparameter bestimmt werden können. In einer entsprechenden Tabelle kann dann auf Basis dieser Daten die Konstruktionsklasse – I, II oder III – abgelesen werden.
2. Schritt: Einstufung in die Detailklasse
Typische Details wie Kopfplatten oder Bohrungen am Profilende sind tabellarisch dargestellt. Den jeweiligen Details ist eine von drei Detailklassen – A, B oder C – zugeordnet. So gehören volle Kopfplattenanschlüsse beispielsweise in die Detailklasse A.
3. Schritt: Bestimmung der Vertrauenszone
In Schritt 1 wurde die Konstruktionsklasse ermittelt und in Schritt 2 die Detailklasse. Aus diesen Angaben kann man mittels einer Tabelle die Vertrauenszone bestimmt werden.
Beispiel:
Ein Carport-Träger mit der Konstruktionsklasse I und der Detailklasse B fällt in die Vertrauenszone 1.
Anhand dieser Informationen ist eindeutig festgelegt, welche Prüfungen am Bauteil nach dem Verzinken zu erfolgen haben:
- Vertrauenszone 1: Sichtkontrolle
- Vertrauenszone 2: Sichtkontrolle plus stichprobenhafte
Magnetpulverprüfung (MT-Prüfung)
- Vertrauenszone 3: Sichtkontrolle plus systematische
MT-Prüfung
4. Schritt: Nachweis Verweilen im Zinkbad
Der Referenzwert der Erzeugnisdicke ist die maßgebliche Materialdicke, die sich über die gesamte Länge des Bauteils erstreckt. Für Werte kleiner gleich 30 mm ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen. Für Werte oberhalb 30 mm ist die Verweilzeit beim Verzinken auf kleiner als 27 Minuten in der Bestellspezifikation zu begrenzen.
5. und letzter Schritt: Ausfertigung der Bestellspezifikation
Die DASt-Richtlinie 022 enthält eine Bestellspezifikation als Muster. In diese Bestellspezifikation müssen die Angaben bzw. Ergebnisse aus den Schritten 1-4 eingetragen werden. Die Übermittlung dieser Informationen an die Feuerverzinkerei kann aber auch in anderer Art und Weise erfolgen.