FEUERVERZINKEN
04 | 2013

Liebe Leserinnen,

liebe Leser

Umwelt-Produktdeklarationen, auch englisch Environmental Product Declaration (EPD) genannt, machen Aussagen über die Umweltauswirkungen von Produkten und bilden eine sinnvolle und verlässliche Datengrundlage für eine ökologische Gebäudebewertung. Die Erstellung von EPDs folgt festen Regeln und internationalen Normen. Hierzu gehört die Überprüfung der EPD durch unabhängige Dritte.

In Deutschland erfolgt dies durch einen Sachverständigen-Rat, dessen Mitglieder aus der Wissenschaft, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Umweltbundesamt und aus renommierten Prüfinstituten kommen.

Die seit kurzem verfügbare drittgeprüfte EPD für feuerverzinkte Baustähle erfüllt diese hohen Anforderungen. Sie gilt nur für die Mitglieder des Industrieverbandes Feuerverzinken, die hiermit deutlich machen, dass sie ökologische Transparenz und Verantwortung ernst nehmen. Mehr hierzu in diesem Artikel.

Korrosionsschutzunternehmen, die mit Umweltzertifikaten werben, die weder internationalen Normen entsprechen noch drittgeprüft sind, müssen sich hingegen die Frage gefallen lassen, warum sie keine EPD besitzen.

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen

Holger Glinde, Chefredakteur